Benimmregeln im Umgang mit dem Smartphone
Benimmregeln im Umgang mit dem Smartphone
Smartphones sind heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, obwohl sie noch gar nicht so lange ein Bestandteil des täglichen Lebens sind. Noch nicht lange genug, so scheint es, als dass sich klare und unumstößliche Regeln im Umgang damit schon hätten fest etablieren können.
Zwar gibt es solche, doch sie sind nicht gewohnheitsmäßig verinnerlicht wie viele andere Normen der Etikette. Dabei handelt es sich meistens um Punkte, die ganz selbstverständliche Grundregeln des Miteinanders betreffen wie Höflichkeit, Respekt und Rücksichtnahme auf andere. Denn zwischenmenschliche Beziehungen können natürlich nur dann gelingen, wenn alle Menschen im Umgang miteinander bestimmte Regeln einhalten.
Darüber sind wir uns alle einig, wenn es beispielsweise um die Tischmanieren geht: Man isst mit Messer und Gabel und vermeidet Geräusche wie Rülpsen und Schmatzen. Bei der Nutzung mobiler Endgeräte allerdings scheinen alle Dämme der guten Erziehung zu brechen. Oft liegt das Handy beim Essen sogar auf dem Tisch und der Besitzer schaut völlig ungeniert nach, wenn es piepst. Sehr häufig gehen die Erwachsenen hier mit denkbar schlechtem Beispiel voran. Wenn es um Benimmregeln im Umgang mit dem Smartphone geht, sind wirklich alle gefordert, ihr Verhalten immer wieder zu überprüfen - nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern vor allem auch Eltern und Lehrer als deren Vorbilder.
Respekt, Diskretion und Rücksichtnahme beim Umgang mit dem Smartphone
Wenn man mit anderen Menschen zusammen ist, zum Beispiel beim Essen, dann haben die Anwesenden immer Vorrang. Ihnen gebührt die ungeteilte Aufmerksamkeit. Das so genannte „Phubing“ (abgeleitet vom englischen „phone“ wie Telefon und „snub“ wie ablehnen), also die permanente Beschäftigung mit dem Smartphone, vermittelt den anderen das Gefühl, dass sie einem nicht so wichtig sind. Das ist ohne jeden Zweifel unhöflich und respektlos.
Aus diesem Grund wird das Smartphone beim Essen gar nicht erst auf den Tisch gelegt, sondern bleibt unsichtbar und stumm. Wird ein dringender und unaufschiebbarer Anruf erwartet, kann man die Anwesenden vorab darüber informieren und sich dann diskret mit dem Handy an einen anderen Ort zurückziehen. Man lässt seine Begleiter allerdings nur einen angemessenen Zeitraum warten. Keinesfalls aber telefoniert man in Anwesenheit anderer und schon gar nicht in einer Lautstärke, bei der Anwesende unfreiwillig Zeuge des Gesprächs werden und – beispielsweise in einer U-Bahn-Kabine oder Arzt-Praxis - nicht entrinnen können. In Kirchen, auf Friedhöfen und an einigen anderen Orten versteht es sich von selbst, dass die Handy-Nutzung vollständig tabu ist. An öffentlichen Orten telefoniert man leise und geht auf Abstand (mindestens drei Meter) zu anderen Anwesenden. Auch die Klingeltöne sind so eingestellt, dass sie andere nicht stören und belästigen.
Smombies und Stalker
Neben dem Telefonieren und Herumspielen mit dem Mobiltelefon in Gegenwart anderer gibt es eine Reihe von Verhaltensweisen, die alle Grenzen eines gepflegten Miteinanders überschreiten. Hier darf sich der „Smombie“ (Wortschöpfung aus „Smartphone“ und „Zombie“) angesprochen fühlen, der seine Umgebung nicht mehr wahrnimmt, weil sein Blick unablässig starr auf das Smartphone-Display gerichtet ist. Er gefährdet sich und andere, indem er zum Beispiel beim Überqueren einer Straße oder durch Zusammenstöße mit Radfahrern Unfälle riskiert. Natürlich gilt auch hier: Das wirkliche Leben hat immer Vorrang!
Dies betrifft jedoch auch jene Menschen, die mit ungebremster Neugier auf das Smartphone-Display des Nachbarn in der Bahn schielen. Hier wird ganz klar die Privatsphäre eines Mitmenschen verletzt. Davor sollte man stets größten Respekt haben, schon weil man es selbst kaum für gut heißen würde, wenn Dritte sehr persönliche und nur an einen selbst gerichtete Nachrichten mitlesen. Denn natürlich sind sämtliche Daten auf dem Smartphone absolute Privatsache. Das gilt auch dann, wenn mir jemand sein Mobilgerät in die Hand gibt, damit ich mir ein Foto anschauen kann. Das ermächtigt mich keinesfalls, ohne Erlaubnis andere Fotos oder Daten zu betrachten.
Smartphone: Fotofallen und andere Missverständnisse
Es wird so viel und so oft fotografiert wie nie zuvor und meistens ungefragt sofort geteilt, selbst wenn andere Personen fotografiert wurden. Wird jedoch zuvor keine Erlaubnis eingeholt, handelt es sich um grenzüberschreitendes Verhalten anderen gegenüber und um eine strafbare Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Aber selbst wenn man davon ausgehen kann, dass das Fotografieren billigend in Kauf genommen wird, möchte man auf manchen Bildern einfach nicht auf Anhieb erkannt werden. Wird eine Person allerdings markiert, ist sie für jedermann leicht zu identifizieren. Doch die Privatsphäre ist heilig. Sie zu respektieren, gehört wohl zu den grundlegendsten Regeln im Umgang mit dem Smartphone.
Es gehört also nicht nur zum guten Umgangston, konkret nachzufragen, ob das Fotografieren, Teilen und Markieren erwünscht ist, sondern beugt auch Konflikten und Missverständnissen vor. Diese sollte man auch bei SMS- oder Messenger-Nachrichten nach Möglichkeit vermeiden. Konkret bedeutet das, dass man eingehende Nachrichten zeitnah beantworten oder zumindest Bescheid geben sollte, dass eine Antwort in Kürze erfolgt. Ungeduldiges Drängeln ist allerdings ebenso verpönt wie im wirklichen Leben.
Fazit: Vorbildfunktion und freiwillige Selbstkontrolle!
Fertigkeiten im Umgang mit dem Smartphone sind nicht angeboren, sondern müssen wie andere Benimm-Regeln im Alltag erlernt werden. Das geschieht zum einen durch Gewöhnung an Normen, die in der Familie und an der Schule vermittelt werden und zum anderen durch das von Erwachsenen gelebte Vorbild. Dieser Faktor sollte bei der Handy-Nutzung keinesfalls unterschätzt werden: Wenn Erwachsene sich nicht im Griff haben und rund um die Uhr, zum Beispiel auch in der gemeinsamen Familienzeit, beim Essen etc. permanent mit dem Mobilgerät zugange sind, dann ist es beinahe unmöglich, dem Nachwuchs einen vernünftigen Umgang damit nahezubringen.
Dazu gehört übrigens auch die einfache, aber nützliche Regel, dass man niemals Nachrichten versendet, die die eigene Mutter, der Chef oder Lehrer nicht zu Gesicht bekommen sollte. Man sollte also vor dem Absenden immer noch einmal wenigstens ganz kurz darüber nachdenken, ob man diese Botschaft tatsächlich mit anderen teilen möchte. Außerdem gilt vor allem, dass man die Privatsphäre anderer wahrt, diskret in der Behandlung persönlicher Angelegenheiten vorgeht und stets mit Respekt und Rücksichtnahme agiert. Denn letztendlich – und das ist als oberste Direktive immer eine gute Orientierung - gelten im Umgang mit dem Smartphone keine anderen Regeln als im wirklichen Leben.
Links
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Christine Kammerer, Politologin M. A., Heilpraktikerin (Psychotherapie), freie Journalistin und Trainerin. Berufliche Stationen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundeszentrale für politische Bildung, Deutscher Kinderschutzbund.