Elternengagement in der Schule.

So wirken Sie an der Schule Ihres Kindes mit

Entwicklung und Erziehung
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von Alexandra von Plüskow - Kaminski
Elternabend in der Klasse 3. Es stehen die Wahlen der Elternvertreter und Elternvertreterinnen an. Die Wahl verläuft zäh, denn viele Eltern haben neben Beruf und Familienalltag nicht mehr die Kapazitäten, sich in den Schulen der Kinder ehrenamtlich zu engagieren. Welche Tätigkeiten vonseiten der Eltern sind in der Grundschule vorgesehen - und wie lassen diese sich mit dem beruflichen und familiären Alltag vereinbaren? Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick.
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Elternabend in der Klasse 3. Es stehen die Wahlen der Elternvertreter und Elternvertreterinnen an. Die Wahl verläuft zäh, denn viele Eltern haben neben Beruf und Familienalltag nicht mehr die Kapazitäten, sich in den Schulen der Kinder ehrenamtlich zu engagieren. Welche Tätigkeiten vonseiten der Eltern sind in der Grundschule vorgesehen - und wie lassen diese sich mit dem beruflichen und familiären Alltag vereinbaren? Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick.

Eltern eines Grundschulkindes

Als Eltern eines Grundschulkindes haben Sie laut Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes das „natürliche Recht“ und die „zuvörderst Ihnen obliegende Pflicht“ hinsichtlich der „Pflege und Erziehung der Kinder“. Mit dem Schulbesuch teilen Sie sich diesen Auftrag mit der Schule im Rahmen der „gemeinsamen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft.“ Hierbei achten beide Partner - Schule und Elternhaus - besonders auf das Wohl des Kindes. Sie tauschen sich regelmäßig über die individuellen Bedarfe des Kindes aus und arbeiten an einem Strang daran, das Kind bestmöglich zu unterstützen, zu fordern und zu fördern.

Ämter innerhalb der Schule

Die Zusammenarbeit von Eltern und Schule in Form von Elternvertretungen ist in den Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer verbindlich geregelt. Manche dieser Ämter haben beratenden Charakter, andere wiederum geben die Möglichkeit, sich an den Beschlüssen, am Lernen und Leben aus Elternsicht maßgeblich zu beteiligen.

Klassenelternvertretung

Je nach Bundesland werden pro Klasse je eine oder zwei Personen als Klassenelternvertretung gewählt. In diesem Amt sollten Sie Vertrauensperson für alle Eltern der Klasse sein. Durch Ihr Amt sind Sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Ob Sie ein oder zwei Jahre im Amt sind, regeln die Schulgesetze Ihres Bundeslandes. Nachdem Sie gewählt wurden, laden Sie einmal im Halbjahr in Absprache mit der Klassenlehrkraft zum Elternabend ein und gestalten diesen gemeinsam mit der Klassenlehrkraft. Die Leitung des Elternabends obliegt Ihnen.

Schulelternvertretung

Der Schulelternrat besteht aus den Klassenelternvertretungen. Aus diesem Gremium wird in der Regel eine Schulelternvertretung sowie eine Stellvertretung gewählt. Die Schule informiert diese über deren Belange. Schulelternvertretungen haben in den meisten Fällen ein Anhörungsrecht. Sie sind aktiv eingebunden in das Schulleben und gestalten dieses maßgeblich mit. Aus diesem Kreise wird oftmals eine Vertretung für regionale und auch in manchen Fällen überregionale Elternvertretungen gewählt. Diese Tätigkeiten benötigen einen höheren zeitlichen Aufwand. Sie finden aber in der Regel abends statt.

Klassenkonferenzen und Fachkonferenzen

Ist der zeitliche Aufwand, den das Amt einer Klassenelternvertretung bzw. Schulelternvertretung mit sich bringt etwas höher, so können Eltern sich mit geringerem zeitlichen Aufwand etwa als Klassenkonferenzvertretungen oder Fachkonferenzvertretungen engagieren. Hier haben Sie häufig beratende Funktion und können so die Belange der Eltern in die Entscheidungen der Schule einfließen lassen.

Schulkonferenzen

Schulkonferenz, Schulvorstand, Gesamtkonferenz oder Schulausschuss - in diesen Gremien, die in den meisten Bundesländern eine andere Bezeichnung haben, wird über bestimmte Vorgehensweisen an der jeweiligen Schule beraten und beschlossen. Eltern haben hier häufig beratende Funktion.

Engagement außerhalb eines Amtes

Sollten Sie nicht die Ressourcen für ein Ehrenamt in der Schule Ihres Kindes haben, so sollten Sie auf jeden Fall die Möglichkeiten nutzen, die es neben diesen Ämtern gibt. So etwa eine Teilnahme an Informationsveranstaltungen der Schule, an Elternabenden und Elternsprechtagen. Auch Ihre Teilnahme und Mitwirkung an Klassenveranstaltungen und Schulveranstaltungen zeigt einerseits die gegenseitige Wertschätzung - und ermöglicht es, in zwangloser Atmosphäre, sich mit anderen Eltern und Lehrkräften über den (Schul-) Alltag auszutauschen.

Nutzen Sie - in welcher Form es Ihnen aus möglich ist-, die Chancen zur Mitwirkung und zum Engagement an der Schule Ihres Kindes. Dies zeigt diesem nicht nur Ihr Interesse an seinem schulischen Alltag, sondern Sie üben dadurch auch eine wichtige Vorbildfunktion aus. Nämlich die, dass Einsatz zählt und Spaß macht- in welcher Form auch immer.
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Über den Autor/die Autorin
Foto Alexandra von Plüskow-Kaminski

Alexandra von Plüskow-Kaminski hat mehr als 20 Jahre als Grundschullehrerin gearbeitet und war als Fachberaterin tätig. Dabei war sie u.a. zuständig für die Übergänge von der Kita in die Grundschule und von der Grundschule in die weiterführende Schule. Seit März 2022 koordiniert sie das Sprachbildungszentrum Lüneburg.

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