Kinder vor Übergriffen aus dem Netz schützen

Entwicklung und Erziehung
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von Christine Kammerer
Kinder und Jugendliche sind inzwischen ganz selbstverständlich im Internet unterwegs. So selbstverständlich, dass viele Eltern mitunter die Gefahren verharmlosen oder verdrängen, die im Netz lauern. Doch pädosexuelle Übergriffe im Netz kommen sehr viel häufiger vor als gemeinhin angenommen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Kinder von Anfang an neben der technischen Kompetenz auch ein Bewusstsein für die Gefahren entwickeln, die in virtuellen Welten lauern.
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Kinder und Jugendliche sind inzwischen ganz selbstverständlich im Internet unterwegs. So selbstverständlich, dass viele Eltern mitunter die Gefahren verharmlosen oder verdrängen, die im Netz lauern. Doch pädosexuelle Übergriffe im Netz kommen sehr viel häufiger vor als gemeinhin angenommen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Kinder von Anfang an neben der technischen Kompetenz auch ein Bewusstsein für die Gefahren entwickeln, die in virtuellen Welten lauern. Und sie sollten im Zweifelsfall einen Ansprechpartner haben, an den sie sich vertrauensvoll wenden können und der mit ihnen gemeinsam eine gute Strategie entwickelt – für die Gefahrenabwehr ebenso wie für die Bewältigung unangenehmer Erlebnisse.

Cyber-Grooming

Der Begriff „Cyber-Grooming“ bezeichnet die sexuelle Belästigung von Kindern im Internet. Einer aktuellen Studie „Kinder + Medien, Computer + Internet (KIM)“ von 2014 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest zufolge haben sieben Prozent der Sechs- bis 13-Jährigen bereits solche problematischen Kontaktversuche von Fremden im Internet erlebt. Diese erfolgten hauptsächlich über Facebook, Chats und WhatsApp. Mädchen waren dabei doppelt so häufig betroffen wie Jungen. Meist verlaufen diese Kontakte nach einem bestimmten Schema:

Die Täter bauen nach und nach ein Vertrauensverhältnis zu ihren Opfern auf. Im nächsten Schritt wird das Opfer sexuell belästigt: Es werden zum Beispiel Fragen gestellt nach bisherigen sexuellen Erfahrungen. Sexuelle Vorlieben, Praktiken oder Fantasien werden konkret beschrieben. Kinder und Jugendliche werden zu sexuellen Handlungen aufgefordert.

Interesse und Vertrauen sind die beste Prävention

Kristin Langer von der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ rät Eltern dazu, die Internet-Aktivitäten ihres Kindes von Anfang an aufmerksam zu begleiten, denn das sei eine gute Basis für gegenseitiges Verständnis und Vertrauen. Die Eltern sollten genauso wie in der realen Welt die Interessen und Freunde ihres Kindes im Internet kennen und sie sollten wissen, welche Treffpunkte es dort aufsucht. Wichtig ist außerdem, dass die Mobil-Geräte sicher eingerichtet sind, dass Eltern auf altersgerechte Angebote achten und mit ihrem Kind verbindliche Regeln festlegen. Sexuelle Belästigung kann man auch mit den besten Filtern nicht vollständig verhindern – diese steigern oft nur den Reiz, sie zu umgehen. Umso wichtiger ist es, Kindern ein Bewusstsein dafür zu vermitteln, welche Gefahren im Netz ganz konkret drohen.

Kinder und Jugendliche problembewusst machen

Kinder und Jugendliche sollten jederzeit wissen, mit wem sie gefahrlos Kontakt aufnehmen können und wie sie sich verhalten müssen, wenn sie mit sexueller Anmache oder regelrechter Belästigung konfrontiert werden. Sie sollten neuen Bekanntschaften gegenüber generell ein gesundes Misstrauen an den Tag legen und sich fragen: Ist der Chat-Partner wirklich der, für den er sich ausgibt? Hinter einem sympathischen 15-jährigen Jungen könnte sich in Wirklichkeit ein Erwachsener verbergen, selbst wenn er Fotos geschickt hat.

Wenn sich Kinder und Jugendliche durch einen anderen Nutzer sexuell bedrängt fühlen, sollten sie gegebenenfalls Screenshots oder Fotos machen, damit sie den Vorfall später belegen können. Außerdem sollten sie den Täter sofort blockieren, so dass eine weitere Kontaktaufnahme nicht mehr möglich ist. Sie sollten sich außerdem an die Moderatoren und Betreiber des Portals wenden, damit derjenige gesperrt wird und somit keinen Schaden mehr bei anderen Kindern anrichten kann. Und sie sollten sich niemals allein mit einem Unbekannten im wirklichen Leben treffen. Besonders Dating-Apps bieten dabei zahlreiche Einfallstore für unseriöse Interessenten. Zudem kann häufig aufgrund von vollkommen unzureichenden Sicherheitseinstellungen der Aufenthaltsort ausgelesen werden.

Wann auch immer etwas geschieht, was ungute Gefühle verursacht, sollten Kinder und Jugendliche mit jemandem sprechen, dem sie vertrauen – den Eltern, einem guten Freund oder einem Lehrer zum Beispiel.

Was tun bei konkreter Belästigung?

Wenn ein Kind belästigt wurde und sich vertrauensvoll an Sie wendet, sollten Sie ihm als Vertrauensperson immer die Möglichkeit geben, ohne Scham darüber zu sprechen. Nehmen Sie das Kind grundsätzlich ernst und bieten Sie ihm Hilfe und Unterstützung an. Sprechen Sie behutsam mit dem Kind über den Vorfall und die nächsten Schritte. Sichern Sie Beweise und wenden Sie sich an eine Beratungsstellen oder unmittelbar an die Polizei, um Anzeige zu erstatten.

Es handelt sich bei dieser Straftat um sexuellen Missbrauch von Kindern. Davon spricht man bei jeder sexuellen Handlung, die jemand vor oder an einem Kind unter 14 Jahren vornimmt. Sexueller Missbrauch ist strafbar nach § 176 des Strafgesetzbuches. Auch die "Anmache" im Netz kann schon strafbar sein, wenn sie zum Ziel hat, ein Kind im realen Leben zu treffen und es zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Es handelt sich dann möglicherweise um eine strafbare Vorbereitungshandlung. Es muss also gar nicht zu tatsächlichen sexuellen Handlungen kommen – schon die Absicht genügt. Das Gesetz sieht für Cybergrooming eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Links

Cyber-Mobbing und Cyber-Grooming als lebensweltliche Problemfelder in virtuellen Netzwerken

„Cyber-Grooming – Sexuelle Belästigung in Chats“

Cybergrooming - So schützen Sie Ihr Kind

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Über den Autor/die Autorin
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Christine Kammerer, Politologin M. A., Heilpraktikerin (Psychotherapie), freie Journalistin und Trainerin. Berufliche Stationen: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundeszentrale für politische Bildung, Deutscher Kinderschutzbund.

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