Elternpartizipation in der Schule
Wissen und Bildung
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Elternpartizipation in der Schule
von Hildegard Dierks
Kinder schulinteressierter Eltern lernen erfolgreicher in der Schule. Eltern, die ihrerseits einen guten Schulabschluss haben, können ihre Kinder oft besser in schulischen Angelegenheiten unterstützen. Damit ist nicht gemeint, dass Eltern für alle Zeiten den Satz des Pythagoras anwenden können müssen. Es geht darum, dass Eltern für ihre Kinder Bedingungen schaffen, in denen sie gut lernen können, dass Kinder das lernen, was wirklich wichtig ist.
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Kinder schulinteressierter Eltern lernen erfolgreicher in der Schule. Eltern, die ihrerseits einen guten Schulabschluss haben, können ihre Kinder oft besser in schulischen Angelegenheiten unterstützen. Damit ist nicht gemeint, dass Eltern für alle Zeiten den Satz des Pythagoras anwenden können müssen. Es geht darum, dass Eltern für ihre Kinder Bedingungen schaffen, in denen sie gut lernen können, dass Kinder das lernen, was wirklich wichtig ist. Diese Bedingungen stellen Eltern nicht nur in der Familie her, sondern ihr Expertenwissen in Sachen Erziehung und Bildung ist auch in der Schule gefragt. Eltern dürfen und müssen am schulischen Leben partizipieren.
Eltern sprechen auf dem Elternsprechtag über die Leistungen oder besonderen Probleme ihres eigenen Kindes und wirken so am Schulleben mit.
Partizipation von Eltern in der Schule erfolgt aber auch über die Interessen eines einzelnen Kindes hinaus durch gewählte Repräsentanten. Das ist im Schulgesetz verankert. Der Partizipationsgedanke ist in der Demokratie unverzichtbar. Es geht um notwendige Mitgestaltung und Mitwirkung möglichst auf Augenhöhe.
Eltern haben nicht nur das Recht und die Pflicht der Erziehung in der Familie, sondern auch ein Mitspracherecht und eine Mitsprachepflicht, wenn es um schulischen Probleme geht. Mit welchen Büchern soll gelernt werden? Wie sollen die Unterrichtsstunden zeitlich verteilt werden? Wer wird der nächste Schulleiter? Wie soll die Schuleingangsphase organisiert werden? Um Antworten auf solche Fragen geht es beispielweise in der Schulkonferenz. Lehrer, Eltern und Schüler sind in Nordrhein-Westfalen im Primarbereich in der Schulkonferenz in folgendem Verhältnis vertreten:
1: (Lehrervertreter) - 1: (Elternvertreter) - 0: (Schülervertreter).
Die Interessen der Eltern werden in erster Linie auf Klassenebene und Schulebene durch gewählte Repräsentanten vertreten. In vielen Ländern gibt es auch eine Elternvertretung auf Landesebene. Die Bezeichnung für die Elternvertreter sind von Bundesland zu Bundesland ein wenig unterschiedlich. In Niedersachsen heißen die Elternvertreter auf Klassenebene "Klassenelternschaft" und auf Schulebene "Schulelternrat", in Bayern heißt die Elternvertretung auf Klassenebene "Elternbeirat".
Elternvertreter arbeiten unabhängig, ihre Rechte sind im Schulgesetz festgeschrieben und die Schulbehörde sowie die Schulleitung sind angehalten Elternvertreter in ihrer Arbeit zu unterstützen. Post, die an Elternvertreter gerichtet ist, darf nicht kontrolliert werden von der Schulleitung oder zurück gehalten werden.
Die gewählten Elternvertreter haben zum einen beratende Funktion, haben aber auch Stimmrecht, beispielsweise in der Schulkonferenz. Die Stimmverteilung ist so geregelt, dass in Pattsituationen die Schulleitung durch ihre Stimme entscheidet. Dazu heißt es im Schulgesetz in NRW " Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat ..... kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleicheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag."
Gewählte Elternvertreter stehen für den unverzichtbaren, demokratischen Dialog von Lehrern, Schulleitung und Eltern, für die Ausgestaltung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern am schulischen Leben. Es ist ein Stück gelebte Demokratie zum Wohle der Kinder.
Geht es auf Elternabenden um die Wahl von Elternvertretern, entsteht oft ein peinliches Schweigen. Die Position wird keineswegs immer gern übernommen und oft sind alle Beteiligten froh, wenn am Ende des Elternabends jemand gewählt werden konnte. Insgesamt gibt es einen Trend, dass Mitwirkung, die mit einer gewissen Verpflichtung verbunden ist, nicht mehr so beliebt ist wie früher. Das Ansehen von Ämtern ist etwas ramponiert. Eltern entscheiden nicht zuletzt wegen Belastungen durch Familie und Berufstätigkeit oder einfach aus Desinteresse lieber spontan, in welcher Form sie bei Schule mitwirken wollen und können.
Vielen ist darüber hinaus unklar, was sie als gewählte Elternvertreter erwartet. Wenn sie es wissen oder ahnen, fürchten sie sich davor. Man möchte nicht zwischen die "Fronten" von Lehrern, anderen Eltern und Schulleitung geraten. Die meisten Eltern möchten deshalb lieber nur ihr eigenes Kind gut durch die Schule bringen und haben wenig Interesse sich für eine positive schulische Gesamtsituation zu engagieren. Mögliche Elternvertreter fürchten auch überfordert zu werden in einer solchen Position, da schulische Problemlagen aktuell oft komplex und schwierig sind. Oft scheitern schon Experten daran, Schulproblemen erfolgreich zu begegnen. So wird beispielweise gestritten darum, wie man mit unruhigen Kindern umgehen soll. Darüber hinaus fehlt es oft an Geld. Wer zahlt für ein hochwertiges nahrhaftes Mittagessen in der Schulmensa?
Bedenkt man, dass am Elternabend häufig nur die Eltern erscheinen, die sich ohnehin für die schulische Situation ihrer Kinder interessieren, wird von vielen Eltern die Chance auf Partizipation nicht in einer Weise genutzt, wie es sein könnte.
Nicht selten werden in die Position des Elternvertreters ebenfalls Lehrer gewählt, die in der Klasse ein Schulkind haben oder Eltern, die sonst einen pädagogischen oder therapeutischen Beruf haben. Das muss nicht schlecht sein, führt in vielen Fällen sicher zu einer kooperativen Zusammenarbeit, aber die Probleme bildungsferner Eltern werden dann wieder kaum eingebracht. Eine Lösung für dieses Problem zu finden, bleibt eine Herausforderung. Das Problem ist nicht gelöst.
Elternpartizipation findet also über gewählte Repräsentanten statt, aber nicht nur. Traditionell kommen Eltern zum Elterngespräch zum Elternsprechtag oder auf Elternabende. Der Bedarf an direktem Kontakt und einer eher basisdemokratischen Mitwirkung für ein gelungenes Schulleben zum Wohle der Bildung und Erziehung der Kinder ist größer denn je. In Teilen der Elternschaft wird dieses leider nicht erkannt. Warum ist ein Mehr an Elternmitwirkung notwendig? Mit dem zunehmenden Angebot an Ganztagsschulen kommt es oft zu dem Missverständnis, dass die Bemühung um Bildung und Erziehung der Kinder bei der Wahl dieser Schulform vollständig an die Schule abgegeben werden kann. Das Gegenteil ist jedoch der Fall und wird in der öffentlichen Diskussion um Ganztagsschulen nicht deutlich genug angesprochen. Eltern von Ganztagskindern sind noch mehr als Eltern von Kindern, die "nur" vormittags zur Schule gehen, gefordert mitzuwirken an Schule, denn nur so behalten sie einen Einfluss auf die Bildung und Erziehung ihrer Kinder. Sie können Korrekturen einfordern, die oft nur von Außen gesehen werden. Sie können rückmelden, was ihre Kinder zu Hause berichten, die nach acht Jahren weiterführender Schule die Abiturprüfung absolvieren müssen? In welchem Zustand sind Ganztagskinder, die in ihrer Schule keinen Ruheraum haben?
Zu überlegen wäre, ob auch hier in Deutschland - wie in anderen Ländern bereits eingeführt - eine Pflicht zur Teilnahme an einer gewissen Anzahl von Elternabenden oder zu bestimmten Elternabenden eingeführt werden sollte.
Eltern wirken auch dann an einem gelungenem Schulleben mit, wenn sie dafür sorgen, dass ihre Kinder sauber gekleidet, satt und ausgeschlafen zum Unterricht erscheinen. So wurde es erst jüngst in einer Veröffentlichung des Deutschen Philologenverbandes formuliert und entsprechend eine Mitwirkung der Eltern gefordert. Lehrerverbände wünschen sich verbindliche, zuverlässige Partizipation beziehungsweise Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern. Die Erwartungen aneinander müssten in einem Vertrag mit den Eltern, klar formuliert werden. Solche Verträge könnten in der Schulordnung einer jeden Schule verankert werden. Die Verträge müssten in verschiedenen Landessprachen formuliert sein, damit auch Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund verstehen, was für Erwartungen an sie gestellt werden aber auch was Lehrer ihrerseits tun, wie sie mit Eltern in Kontakt treten, wenn sie sehen, dass etwas nicht gut läuft.
Schule ist primär das Metier von Lehrern und Schülern. Sie sind vor Ort die Akteure. Lehrkräfte, die in ihrem Tun von engagierten Eltern bei Schwierigkeiten konstruktiv unterstützt werden, sind meistens hoch erfreut darüber. Ohne die Unterstützung durch die Mehrheit der Eltern kann Schule und Unterricht kaum funktionieren. Die Position von Eltern im schulischen Leben ist im Vergleich zu früher insgesamt stärker geworden. Schulen müssen sich um Eltern und Schüler bemühen, da die Schülerzahl sinkt und Schulschließungen bei fehlenden Anmeldungen drohen. Der sogenannte "Elternwille" hat eine große Bedeutung, wenn es beispielweise um die Wahl der weiterführenden Schule für ein Kind geht. Lehrer sind schon lange keine Herrgötter mehr, die beliebig Chancen zuweisen oder vorenthalten. Auf der anderen Seite ist eine kontinuierliche Elternpartizipation nicht immer zu erkennen und zwar in Situationen, in denen sie besonders notwendig wäre, beispielweise bei Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsabfall der Kinder.
Wollen die gewählten Elternvertreter ihrerseits verantwortungsvoll mitentscheiden, so müssen sie deutliches Interesse für die schulische Arbeit zeigen. Wie können Eltern beurteilen, mit welchem Schulbuch ihre Kinder am besten lernen? Sie werden in den meisten Fällen wohl oder übel vertrauensvoll der Einschätzung der Lehrer oder externer Experten folgen, wenn es um eine Abstimmung in der Schulkonferenz geht.
Elternpartizipation in der Schule durch gewählte Repräsentanten aber auch direkt durch alle Eltern muss mehr denn je oft stattfinden. Eltern können die Ausgestaltung von Schule nicht komplett abgeben, auch wenn ihr Kind zur Ganztagsschule geht.
Grundgedanke von Elternpartizipation durch gewählte Elternvertreter
Eltern sprechen auf dem Elternsprechtag über die Leistungen oder besonderen Probleme ihres eigenen Kindes und wirken so am Schulleben mit.
Partizipation von Eltern in der Schule erfolgt aber auch über die Interessen eines einzelnen Kindes hinaus durch gewählte Repräsentanten. Das ist im Schulgesetz verankert. Der Partizipationsgedanke ist in der Demokratie unverzichtbar. Es geht um notwendige Mitgestaltung und Mitwirkung möglichst auf Augenhöhe.
Eltern haben nicht nur das Recht und die Pflicht der Erziehung in der Familie, sondern auch ein Mitspracherecht und eine Mitsprachepflicht, wenn es um schulischen Probleme geht. Mit welchen Büchern soll gelernt werden? Wie sollen die Unterrichtsstunden zeitlich verteilt werden? Wer wird der nächste Schulleiter? Wie soll die Schuleingangsphase organisiert werden? Um Antworten auf solche Fragen geht es beispielweise in der Schulkonferenz. Lehrer, Eltern und Schüler sind in Nordrhein-Westfalen im Primarbereich in der Schulkonferenz in folgendem Verhältnis vertreten:
1: (Lehrervertreter) - 1: (Elternvertreter) - 0: (Schülervertreter).
Die Interessen der Eltern werden in erster Linie auf Klassenebene und Schulebene durch gewählte Repräsentanten vertreten. In vielen Ländern gibt es auch eine Elternvertretung auf Landesebene. Die Bezeichnung für die Elternvertreter sind von Bundesland zu Bundesland ein wenig unterschiedlich. In Niedersachsen heißen die Elternvertreter auf Klassenebene "Klassenelternschaft" und auf Schulebene "Schulelternrat", in Bayern heißt die Elternvertretung auf Klassenebene "Elternbeirat".
Elternvertreter arbeiten unabhängig, ihre Rechte sind im Schulgesetz festgeschrieben und die Schulbehörde sowie die Schulleitung sind angehalten Elternvertreter in ihrer Arbeit zu unterstützen. Post, die an Elternvertreter gerichtet ist, darf nicht kontrolliert werden von der Schulleitung oder zurück gehalten werden.
Die gewählten Elternvertreter haben zum einen beratende Funktion, haben aber auch Stimmrecht, beispielsweise in der Schulkonferenz. Die Stimmverteilung ist so geregelt, dass in Pattsituationen die Schulleitung durch ihre Stimme entscheidet. Dazu heißt es im Schulgesetz in NRW " Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Vorsitz in der Schulkonferenz. Sie oder er hat ..... kein Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleicheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag."
Gewählte Elternvertreter stehen für den unverzichtbaren, demokratischen Dialog von Lehrern, Schulleitung und Eltern, für die Ausgestaltung der Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern am schulischen Leben. Es ist ein Stück gelebte Demokratie zum Wohle der Kinder.
Wahl der Elternvertretung - Bedenken
Geht es auf Elternabenden um die Wahl von Elternvertretern, entsteht oft ein peinliches Schweigen. Die Position wird keineswegs immer gern übernommen und oft sind alle Beteiligten froh, wenn am Ende des Elternabends jemand gewählt werden konnte. Insgesamt gibt es einen Trend, dass Mitwirkung, die mit einer gewissen Verpflichtung verbunden ist, nicht mehr so beliebt ist wie früher. Das Ansehen von Ämtern ist etwas ramponiert. Eltern entscheiden nicht zuletzt wegen Belastungen durch Familie und Berufstätigkeit oder einfach aus Desinteresse lieber spontan, in welcher Form sie bei Schule mitwirken wollen und können.
Vielen ist darüber hinaus unklar, was sie als gewählte Elternvertreter erwartet. Wenn sie es wissen oder ahnen, fürchten sie sich davor. Man möchte nicht zwischen die "Fronten" von Lehrern, anderen Eltern und Schulleitung geraten. Die meisten Eltern möchten deshalb lieber nur ihr eigenes Kind gut durch die Schule bringen und haben wenig Interesse sich für eine positive schulische Gesamtsituation zu engagieren. Mögliche Elternvertreter fürchten auch überfordert zu werden in einer solchen Position, da schulische Problemlagen aktuell oft komplex und schwierig sind. Oft scheitern schon Experten daran, Schulproblemen erfolgreich zu begegnen. So wird beispielweise gestritten darum, wie man mit unruhigen Kindern umgehen soll. Darüber hinaus fehlt es oft an Geld. Wer zahlt für ein hochwertiges nahrhaftes Mittagessen in der Schulmensa?
Bedenkt man, dass am Elternabend häufig nur die Eltern erscheinen, die sich ohnehin für die schulische Situation ihrer Kinder interessieren, wird von vielen Eltern die Chance auf Partizipation nicht in einer Weise genutzt, wie es sein könnte.
Nicht selten werden in die Position des Elternvertreters ebenfalls Lehrer gewählt, die in der Klasse ein Schulkind haben oder Eltern, die sonst einen pädagogischen oder therapeutischen Beruf haben. Das muss nicht schlecht sein, führt in vielen Fällen sicher zu einer kooperativen Zusammenarbeit, aber die Probleme bildungsferner Eltern werden dann wieder kaum eingebracht. Eine Lösung für dieses Problem zu finden, bleibt eine Herausforderung. Das Problem ist nicht gelöst.
Wo und wann wirken Eltern sonst mit?
Elternpartizipation findet also über gewählte Repräsentanten statt, aber nicht nur. Traditionell kommen Eltern zum Elterngespräch zum Elternsprechtag oder auf Elternabende. Der Bedarf an direktem Kontakt und einer eher basisdemokratischen Mitwirkung für ein gelungenes Schulleben zum Wohle der Bildung und Erziehung der Kinder ist größer denn je. In Teilen der Elternschaft wird dieses leider nicht erkannt. Warum ist ein Mehr an Elternmitwirkung notwendig? Mit dem zunehmenden Angebot an Ganztagsschulen kommt es oft zu dem Missverständnis, dass die Bemühung um Bildung und Erziehung der Kinder bei der Wahl dieser Schulform vollständig an die Schule abgegeben werden kann. Das Gegenteil ist jedoch der Fall und wird in der öffentlichen Diskussion um Ganztagsschulen nicht deutlich genug angesprochen. Eltern von Ganztagskindern sind noch mehr als Eltern von Kindern, die "nur" vormittags zur Schule gehen, gefordert mitzuwirken an Schule, denn nur so behalten sie einen Einfluss auf die Bildung und Erziehung ihrer Kinder. Sie können Korrekturen einfordern, die oft nur von Außen gesehen werden. Sie können rückmelden, was ihre Kinder zu Hause berichten, die nach acht Jahren weiterführender Schule die Abiturprüfung absolvieren müssen? In welchem Zustand sind Ganztagskinder, die in ihrer Schule keinen Ruheraum haben?
Zu überlegen wäre, ob auch hier in Deutschland - wie in anderen Ländern bereits eingeführt - eine Pflicht zur Teilnahme an einer gewissen Anzahl von Elternabenden oder zu bestimmten Elternabenden eingeführt werden sollte.
Eltern wirken auch dann an einem gelungenem Schulleben mit, wenn sie dafür sorgen, dass ihre Kinder sauber gekleidet, satt und ausgeschlafen zum Unterricht erscheinen. So wurde es erst jüngst in einer Veröffentlichung des Deutschen Philologenverbandes formuliert und entsprechend eine Mitwirkung der Eltern gefordert. Lehrerverbände wünschen sich verbindliche, zuverlässige Partizipation beziehungsweise Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern. Die Erwartungen aneinander müssten in einem Vertrag mit den Eltern, klar formuliert werden. Solche Verträge könnten in der Schulordnung einer jeden Schule verankert werden. Die Verträge müssten in verschiedenen Landessprachen formuliert sein, damit auch Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund verstehen, was für Erwartungen an sie gestellt werden aber auch was Lehrer ihrerseits tun, wie sie mit Eltern in Kontakt treten, wenn sie sehen, dass etwas nicht gut läuft.
Partizipation ist Recht und Pflicht zugleich: Kommentar
Schule ist primär das Metier von Lehrern und Schülern. Sie sind vor Ort die Akteure. Lehrkräfte, die in ihrem Tun von engagierten Eltern bei Schwierigkeiten konstruktiv unterstützt werden, sind meistens hoch erfreut darüber. Ohne die Unterstützung durch die Mehrheit der Eltern kann Schule und Unterricht kaum funktionieren. Die Position von Eltern im schulischen Leben ist im Vergleich zu früher insgesamt stärker geworden. Schulen müssen sich um Eltern und Schüler bemühen, da die Schülerzahl sinkt und Schulschließungen bei fehlenden Anmeldungen drohen. Der sogenannte "Elternwille" hat eine große Bedeutung, wenn es beispielweise um die Wahl der weiterführenden Schule für ein Kind geht. Lehrer sind schon lange keine Herrgötter mehr, die beliebig Chancen zuweisen oder vorenthalten. Auf der anderen Seite ist eine kontinuierliche Elternpartizipation nicht immer zu erkennen und zwar in Situationen, in denen sie besonders notwendig wäre, beispielweise bei Verhaltensauffälligkeiten oder Leistungsabfall der Kinder.
Wollen die gewählten Elternvertreter ihrerseits verantwortungsvoll mitentscheiden, so müssen sie deutliches Interesse für die schulische Arbeit zeigen. Wie können Eltern beurteilen, mit welchem Schulbuch ihre Kinder am besten lernen? Sie werden in den meisten Fällen wohl oder übel vertrauensvoll der Einschätzung der Lehrer oder externer Experten folgen, wenn es um eine Abstimmung in der Schulkonferenz geht.
Elternpartizipation in der Schule durch gewählte Repräsentanten aber auch direkt durch alle Eltern muss mehr denn je oft stattfinden. Eltern können die Ausgestaltung von Schule nicht komplett abgeben, auch wenn ihr Kind zur Ganztagsschule geht.
Buch- und Linktipps
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Buchtipps:
- Christian Jülich.
Das neue Schulgesetz Nordrhein-Westfalens, Schulrecht im Überblick mit Erläuterungen für Ausbildung und Praxis
4. Auflage 2012, Carl Link Verlag [ISBN 978-3-556-06229-6] - Viviane Nabi Acho.
Elternarbeit mit Migrantenfamilien: Wege zur Förderung der nachhaltigen und aktiven Beteiligung von Migranteneltern an Elternabenden und im Elternbeirat
1. Auflage (Januar 2011), Centaurus Verlag [ISBN 978-3-862-26039-3]
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Linktipps:
- Website des Bundeselternrates
Der Bundeselternrat unterstützt die Elternvertreter in den Ländern dabei, ihre schulischen Mitwirkungsrechte wahrzunehmen.
» www.bundeselternrat.de/start.html - Leitfaden der Hanns Seidel-Stiftung für Elternbeiräte in Bayern
» www.hss.de/uploads/tx_ddceventsbrowser/2009_Leitfaden_Elternbeiraete.pdf
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Über den Autor/die Autorin
Hildegard Dierks arbeitet seit vielen Jahren als Online-Autorin und Online-Redakteurin für verschiedene Zielgruppen, z.B. Eltern. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen alle Themen rund um Grundschule, Fremdsprachenlernen, Musikerziehung, computergestütztes Lernen aber auch schulpolitische Themen.